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Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-
koordination
Sicherheit durch Zusammenarbeit.
01
Koordinator gem. § 8 ArbSchG
Abstimmung aller Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Unterstützung bei der Planung und Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen zwischen allen Beteiligten.
02
SiGeKo gem. BaustellV & RAB 30
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Bauvorhaben in der Planungs- und Ausführungsphase zur Vermeidung von Gefährdungen und zur rechtskonformen Projektabwicklung.
03
Vorankündigung
Erstellung und Übermittlung der erforderlichen Vorankündigung an die zuständige Behörde gemäß Baustellenverordnung.
04
SiGe-Plan
Erstellung und Fortschreibung eines projektspezifischen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans für die sichere Durchführung der Bauarbeiten.
05
Unterlage für spätere Arbeiten
Erstellung und Fortschreibung der Unterlage für spätere Arbeiten zur sicheren Durchführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten.
06
Baustellenbegehungen
Regelmäßige Begehungen zur Identifikation von Gefährdungen, Überprüfung vereinbarter Schutzmaßnahmen und Abstimmung mit den Projektbeteiligten.
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Gern beraten wir Sie zu Ihrem Vorhaben und unterstützen Sie bei der Entwicklung passender und praxisgerechter Lösungen.

