//

Sicherheits- und
Gesundheits­schutz-­
koordination

Sicherheit durch Zusammenarbeit.

01

Koordinator gem. § 8 ArbSchG

Abstimmung aller Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Unterstützung bei der Planung und Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen zwischen allen Beteiligten.

02

SiGeKo gem. BaustellV & RAB 30

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Bauvorhaben in der Planungs- und Ausführungsphase zur Vermeidung von Gefährdungen und zur rechtskonformen Projektabwicklung.

03

Vorankündigung

Erstellung und Übermittlung der erforderlichen Vorankündigung an die zuständige Behörde gemäß Baustellenverordnung.

04

SiGe-Plan

Erstellung und Fortschreibung eines projektspezifischen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans für die sichere Durchführung der Bauarbeiten.

05

Unterlage für spätere Arbeiten

Erstellung und Fortschreibung der Unterlage für spätere Arbeiten zur sicheren Durchführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten.

06

Baustellen­begehungen

Regelmäßige Begehungen zur Identifikation von Gefährdungen, Überprüfung vereinbarter Schutzmaßnahmen und Abstimmung mit den Projektbeteiligten.

Sie haben Fragen oder ein konkretes Vorhaben?

Gern beraten wir Sie zu Ihrem Vorhaben und unterstützen Sie bei der Entwicklung passender und praxisgerechter Lösungen.